LastenOhle
Jürgenohler Lastenohle wurde vorgestellt und steht ab jetzt zum Ausleihen bereit
Dank vieler Unterstützer:innen ist der LastenOhle angeschafft und steht zum Ausleihen bereit.
Herzlichen Dank allen crowdfundern, die gemeinsam 3100€ über die Plattform "zusammen-gutes-tun.de" von der Evangelischen Bank gespendet haben. In dieser Summe sind auch 5€ pro Spender durch dei Evangelische Bank enthalten.
Weiterer Dank gilt der Volksbank Nordharz eG, die das Projekt mit 2000€ unterstützt. Herzlichen Dank auch den Vermittler:innen, die sich dafür stark gemacht haben.
Weitere Unterstützung kommt durch die Goslarer Wohnbaugesellschaft, Harz Energie, unsere Kirchengemeinde und den Vernetzungs-Fond der Landeskirche Braunschweig.
Was noch aussteht ist die Schaffung einer Lastenradgarage mit Stromanschluss zum Aufladen. Aber wir sind am Ball...
Wer das Lastenrad ausleihen möchte kann das über das Gemeindebüro St. Georg tun.
Um eine kleine Nutzungsgebühr zur Unterhaltung des Rades (Wartung, Verschleiß, etc.) wird gebeten.
Angedacht sind 1€/Stunde, max 5€/Tag und 10€ fürs Wochenende. Bei Mehrfachnutzung im Jahr ist ein Jahrespreis nach Absprache möglich.
Hier findest du unsere Nutzungsbedingungen.
Nutzungsbedingungen
So leihst du dir den Lastenohle aus
Über das Gemeindebüro St. Georg kann ab sofort der Jürgenohler Lastenohle ausgeliehen werden.
Dazu bitte am besten zum besseren Planen den Termin für deinen geplanten Ausflug/ Umzug/Einkauf frühzeitig mit dem Gemeindebüro absprechen oder eine mail senden.
Das Büro ist immer leider nicht immer besetzt. Deshalb hinterlass gerne eine Nachricht auf dem AB.
Zu den Bürozeiten können auch kurzfristig Termine abgesprochen werden.
Hier sind unsere Nutzungsbedingungen:
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
für den Jürgenohler LastenOhle
Der Jürgenohler LastenOhle soll es den Anwohner*innen im Stadtteil erleichtern auch autofrei zu leben und so zu einer nachhaltigen und sozialen Stadtteilentwicklung beitragen.
Das elektrische Lastenrad ist durch Spenden- und Fördergelder finanziert und soll, damit es vielen lange Freude bereitet, pfleglich genutzt und behandelt werden.
Allgemeines
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren »Fahrrad«) von der Ev.- luth. St. Georg Kirchengemeinde Jürgenohl (im Weiteren als »Anbieterin« bezeichnet) an registrierte Nutzer_innen (im Weiteren als »Nutzerin« bezeichnet).
Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt.
Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage unter dem Projekt »Der Jürgenohler LastenOhle « genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad.
Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen.
Eine eigene private Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung.
Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Benutzungsregeln
Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich.
Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist generell gegeben und wird bei der Übergabe dokumentiert. Die Nutzerin ist jedoch verpflichtet dies vor Fahrtbeginn zu prüfen. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für die Zeit der Ausleihe.
Die Nutzerin hat während der Ausleihe selbstverantwortlich zu prüfen, dass die Verkehrstauglichkeit gegeben ist.
Dies gilt besonders, wenn sie das Fahrrad zwischenzeitlich abgestellt hat, um zu prüfen, dass Dritte dem Fahrrad keine Schäden zugefügt haben, die die Fahr- und Verkehrstauglichkeit beeinflussen.
Zur Prüfung gehört besonders die Überprüfung des Lichts bei Dämmerung bzw. Dunkelheit und die Kontrolle der Bremsen.
Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
Das Fahrrad wird von der Anbieterin gegen eine geringe Abnutzungsgebühr verliehen.
Diese beträgt 1 €/Stunde, 5€/Tag, 10€/Wochenende.
Ein Jahresbeitrag bei Vielfachnutzung ist nach Absprache möglich.
Die Abnutzungsgebühr dient der Unterhaltung von Verschleißteilen und Wartung des Fahrrads, damit dies lange gute Dienste tun kann.
Eine kostenpflichtige Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
Die Nutzerin haftet auch für Schäden, die entstehen, wenn Sie das Fahrrad an Dritte zur Nutzung weitergibt, oder sich die Nutzung mit einer anderen Person teilt.
Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D. h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen.
Es ist der Nutzerin untersagt Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
Haftung
Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.
Kontakt
Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Georg
Danziger Str. 32
38642 Goslar
Telefon: 05321/81540
Mail: georg.gs.buero@lk-bs.de
Bürozeiten: Di& Do 9-12 Uhr, Mi 15-18 Uhr.
Weitere Termine auf Anfrage
Sollte es etwas geben, von dem du als Nutzerin glaubst, dass wir als Anbieterin es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o. ä.), dann ruf uns doch bitte an oder schreib uns eine Mail.
Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen!
Ein letzter Vorbehalt: Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.
Informationen zum Gebrauch
• Bitte geh mit dem LastenOhle sorgsam um.
• Schließe ihn ordentlich an, wenn du ihn nicht benutzt.
• Du kannst in LastenOhles Kiste alles packen, was hineinpasst und nicht mehr als 60 kg wiegt.
• Schnalle Kinder immer gut an, bestenfalls haben die Kinder einen Helm auf.
• Bitte sei vorsichtig mit großen Gegenständen, die oben rausgucken – beim Fahren musst du immer einen freien Blick haben.
• Tipp für die erste Fahrt: Schaue nicht auf das Vorderrad, sondern dahin, wo du hinfährst! Fahr ruhig eine Proberunde auf dem Kirchengelände.
• Wähle eher eine größere Übersetzung, dann fährst du ruhiger.
• Du wirst merken, dass sich der LastenOhle ganz ähnlich fährt wie ein gewöhnliches Fahrrad. Gerade ein zweirädriges Lastenfahrrad fährt sich leichter, als du denkst!
• Bedenke immer, dass LastenOhle bei voller Beladung einen etwas längeren Bremsweg haben kann. Fahre also immer schön vorsichtig.
• Im Schadensfall kannst du dich direkt an die Ev. -Luth. St. Georg Kirchengemeinde (05321/ 81540) wenden. Wenn du uns nicht erreichst, bringe den LastenOhle bitte unbedingt zu der Kirchengemeinde zurück.
• Bitte erzähle uns von deinen Erlebnissen mit dem LastenOhle und schicke uns ein schönes Foto, das wir für die Homepage oder Instagram verwenden können.
Wir freuen uns auf deine Rückmeldung!